Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht vermittelt zwischen dem Werkunternehmer und dem Werkbesteller und regelt Rechte und Pflichten, die diesem Verhältnis zugrunde liegen. Der Werkvertrag wird in der Regel für Handwerkerleistungen und Reparaturleistungen, Bauarbeiten oder ähnliche Leistungen abgeschlossen.

 
slng-klbn 2012-05-26 wid-18 drtm-bns 2012-05-26
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